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   VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08   

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https://dejure.org/2009,33348
VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08 (https://dejure.org/2009,33348)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09.03.2009 - 6-VI-08 (https://dejure.org/2009,33348)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 09. März 2009 - 6-VI-08 (https://dejure.org/2009,33348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer Titelherausgabeklage

  • lackmann-online.de

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen zu einer Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 30.01.2007 - 21-VI-06
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Gegenüber der Anwendung von materiellem Bundesrecht, das wegen seines höheren Rangs nicht am Maßstab der Bayerischen Verfassung gemessen werden kann - wie hier bei der Anwendung von Bestimmungen der Zivilprozessordnung -, beschränkt sich die Überprüfung darauf, ob das Gericht willkürlich gehandelt hat (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 30.1.2007 = VerfGH 60, 14/20 f.).

    Die Entscheidung dürfte daher unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sein, sie müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH 60, 14/28).

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Diese sind jedenfalls dann erfüllt, wenn entweder das Erlöschen der Schuld und die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zwischen Schuldner und Gläubiger unstreitig sind oder nach einer vorangegangenen Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO rechtskräftig feststeht, dass keine Vollstreckung aus dem Titel mehr zulässig ist (BGH vom 21.1.1994 = NJW 1994, 1161; BGH vom 22.9.1994 = NJW 1994, 3225; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2009, RdNr. 6 zu § 767; K. Schmidt in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, RdNr. 20 zu § 767; Herget in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, RdNr. 3 zu § 767; Lackmann in Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 14 zu § 767).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Diese sind jedenfalls dann erfüllt, wenn entweder das Erlöschen der Schuld und die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zwischen Schuldner und Gläubiger unstreitig sind oder nach einer vorangegangenen Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO rechtskräftig feststeht, dass keine Vollstreckung aus dem Titel mehr zulässig ist (BGH vom 21.1.1994 = NJW 1994, 1161; BGH vom 22.9.1994 = NJW 1994, 3225; Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 29. Aufl. 2009, RdNr. 6 zu § 767; K. Schmidt in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2007, RdNr. 20 zu § 767; Herget in Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, RdNr. 3 zu § 767; Lackmann in Musielak, ZPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 14 zu § 767).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Es kann offenbleiben, ob die Nichteinlegung des Rechtsbehelfs nach § 321 a ZPO wegen des Grundsatzes der Subsidiarität insgesamt - also auch soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Willkürverbots und der anwaltlichen Berufsfreiheit rügt - zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde führt (vgl. BVerfG vom 25.4.2005 = NJW 2005, 3059).
  • VerfGH Bayern, 05.06.1996 - 62-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Die Verfassungsbeschwerde muss erforderlich sein, um die Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auszuräumen; sie ist unzulässig, wenn eine andere Möglichkeit besteht oder bestand, die Verletzung zu beseitigen oder im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen (VerfGH vom 5.6.1996 = VerfGH 49, 67/69; VerfGH vom 19.12.2005 = VerfGH 58, 289/291; Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 4. Aufl. 1992, RdNr. 24 zu Art. 120).
  • VerfGH Bayern, 11.03.2003 - 29-VI-02
    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Selbst wenn die Anwendung des einfachen Rechts insoweit fehlerhaft wäre, würde dies allein noch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot begründen (vgl. VerfGH vom 11.3.2003 = VerfGH 56, 22/25).
  • BGH, 09.06.2004 - VIII ZB 124/03

    Streitwert für Klage auf Herausgabe eines Vollstreckungstitels

    Auszug aus VerfGH Bayern, 09.03.2009 - 6-VI-08
    Bei Klagen auf Herausgabe von Vollstreckungstiteln richtet sich der Streitwert nach dem Interesse des Schuldners am Besitz des Titels, um einen Missbrauch durch den Gläubiger zu verhindern; ausschlaggebend ist dabei die Größe dieses Risikos (BGH vom 9.6.2004 = NJW 2004, 2904; Hüßtege, a. a. O., RdNr. 86 zu § 3; Herget, a. a. o., RdNr. 16 zu § 3 "Herausgabeklagen").
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